Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 2021 )
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von
Gebäudereiniger-Leistungen ( AGB von 2019)
Mario Buchwitz – Gebäudereinigung
Rosenstr. 29
26345 Bockhorn
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, oder sein Bevollmächtigter mündlich den Auftrag zum sofortigen Beginn mit der Arbeitsleistung erteilt der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche / mündliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag/mündliche Absprache vereinbart und ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3. Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – ab Auftragsbeginn bis Ende oder für den vereinbarten Zeitraum. Wird die Dienstleistung nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Auftrag jeweils um den gleichen Zeitraum.(nur gültig bei Laufzeitverträgen) Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt jeweils drei Monate vor Beginn eines neuen Auftragsjahres.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Baureinigung (Zwischenreinigung ), Baufeinreinigung gleich (Endreinigung) / Entrümpelungen) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise spätestens nach schriftlicher oder mündlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Gewerk als abgenommen.
Bei einer Bauzwischenreinigung werden Grobe und Mittlere Verschmutzungen im Objekt entfernt damit die noch anstehenden Gewerke nicht beeinträchtigt werden und zügig fertiggestellt werden. Eine Zwischreinigung ist keine Baufeinreinigung.
Ist die Bauphase komplett abgeschlossen kann der Bauherr eine Feinreinigung, Endreinigung beauftragen die dann gesondert berechnet werden. Der Preis richtet sich nach Größe des Objekts, Art und Umpfang der noch zu erbringenden Leistungen. Der Preis für eine Baufeinreinigung kann zwischen 1000,00 Euro Netto – 2000,00Euro Netto liegen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hier ist dem Auftragnehmer ein erneuter Zugang zum Objekt zu gewährleisten um die Mängel zu beseitigen. Wird dem Auftragnehmer kein erneuter Zugang zur Mängelbeseitigung gestattet, ist davon auszugehen das es auch keine Mängel waren oder der Auftraggeber kein Interesse mehr an eine Beseitigung der Mängel hat. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. Dazu gehören Räumlichkeiten die durch Material,Werkzeug und Möbelstücke die dem Bauherren gehören eine Reinigung unmöglich machen.
4. Für Schäden die vom Auftraggeber durch Eigenleistung enstanden sind , haften wir nicht.
5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
§ 4 Aufmaß
1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrundegelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen.
Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend.
Die angegebenen Preise für Privatpersonen sind Endverbraucherpreise ( Bruttopreis) oder der Kunde wird darauf hingewiesen das zum genannten Netto Preis die Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden muß, was dann den Endverbraucher Preis darstellt. ( Beispiel: 100 Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer von derzeit 19%, rechnerisch = 119,- Euro Brutto als Endverbraucherpreis.)
Bei Gewerbetreibenden gelten Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abfahrtskosten werden pro Kilometer einfache Fahrt mit 0,50 Cent in Rechnung gestellt.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt wenn nicht anders vereinbart.
Sollte die Rechnung nicht bis zum Zahlungsziel ( 14 Tage) beglichen sein, befinden Sie sich laut
BGB in Verzug worauf dann Konsequenzen folgen können. ( Gerichtlicher Mahnbescheid, Inkassobüro u.s.w. )
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig wenn nicht anders vereinbart.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4. Zahlung per Paypal ist ausgeschlossen. ( Paypal verlangt dafür Gebühren die wir nicht unseren Kunden in Rechnung stellen wollen)
5. Sie können in Bar gegen Quittung vor Ort bezahlen und bekommen dann auf dem Postweg oder per Email eine ordentliche Rechnung ausgestellt.
6. Sie können per Rechnung bezahlen wenn wir Ihnen das gestatten.
7. Bei Neukunden verlangen wir beim ersten Auftrag Vorkasse gegen Quittung und Rechnung auf dem Postweg oder per Email.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
(§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle
der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen
Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt
Sie können unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, jedoch können wir dann keine
Geschäftsbeziehung mit Ihnen eingehen.